Ablauf

Wenn Sie auf der Suche nach einem Therapieplatz sind melden Sie sich zunächst bitte zu unseren Telefonsprechzeiten bei uns, um einen Termin für den Erstkontakt zu vereinbaren.

Tel.: 0931 - 30 19 09 34


Wenn Sie gesetzlich versichert sind...

bringen Sie bitte zum ersten Termin ihre Versichertenkarte mit.
Die Krankenkassen übernehmen im Normalfall die Kosten der Therapie vollständig.
Der Einstieg in die psychotherapeutische Versorgung erfolgt über eine sogenannte Sprechstunde. Diese dient dazu sich kennen zu lernen und heraus zu finden, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und eine Psychotherapie benötigt wird oder mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z.B. Präventionsangebote, Ehe- und Familienberatungsstelle) geholfen werden kann. 

Stellt sich heraus, dass Sie eine Therapie benötigen und Sie diese auch bei uns beginnen möchten/können folgt die Probatorik. In 2-4 Sitzungen wird die Diagnostik vertieft und die beschriebenen Probleme weiter analysiert. Außerdem wird vermehrt auf die Lebens- und Krankheitsgeschichte eingegangen. Mit der in der Probatorik gestellten Diagnose stellen wir in Absprache mit Ihnen einen Antrag auf Kurzzeit- (2x 12 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60 Sitzungen). Falls rascher Behandlungsbedarf besteht gibt es auch die Möglichkeit einer Akutbehandlung (12 Sitzungen) die lediglich der Krankenkasse gemeldet werden muss. Diese kann im Verlauf auch verlängert werden.

Wenn Sie privat versichert sind...

informieren Sie sich am besten bis zu unserem Gesprächstermin in welchem Umfang psychotherapeutische Gespräche in Ihrem Versicherungstarif enthalten sind. In der Regel übernehmen auch die privaten Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie, jedoch unterscheiden Sie sich sehr in der Anzahl der Sitzungen und auch im Antragsverfahren
Lassen Sie sich ggf. gleich die Antragsformulare zusenden und bringen Sie diese in die Sitzung mit. Gerne sind wir Ihnen dann auch beim Ausfüllen behilflich.

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, übernimmt die Beihilfe in jedem Fall die ersten 5 probatorischen Sitzungen. Diese dienen vor allem dem Kennenlernen und der Diagnostik sowie der Problemanalyse und der Exploration der Krankeits- und Lebensgeschichte. Durch ein Voranerkennungsverfahren auf der Grundlage eines vertrauensärztlichen Gutachtens können zunächst 45 Sitzungen genehmigt werden. Lassen Sie sich hier am besten auch frühzeitig die Antragsformulare zusenden.

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